Die Saison 2004-2005 ist abgeschlossen und die Planungen für die Saison 2005-2006 laufen auf Hochtouren. Vor dem Meldetermin (01.05.2005) kann jedoch zur Ligeneinteilung noch nichts näheres mitgeteilt werden.
Fest stehen aber schon einige neue Regelungen die wir nachfolgend erläutern:
U 23 – Regelung im Seniorenbereich
Wie bereits in den Durchführungsbestimmungen der Saison 2004-2005 unter Punkt 1.25.11 angekündigt, wird zur Saison 2005/2006 im Seniorenbereich eine U 23–Regelung eingeführt. Für jeden auf dem Spielbericht eingetragenen transferkartenpflichtigen Spieler müssen zwei U 23-Spieler auf dem Spielbericht aufgeführt werden. Zur Realisierung dieser Regelung wird im Spielbetrieb der Regionalliga ein neues Formblatt „Mannschaftsaufstellung“ eingeführt. Auf dieser Mannschaftsaufstellung, die vor dem Spiel zusammen mit den Spielerpässen im Spielbetrieb der Regionalliga vorgelegt werden muss, sind transferkartenpflichtige Spieler und notwendige U 23–Spieler zu kennzeichnen. Im Gegensatz zur Vergangenheit ist die Vorlage einer schriftlichen Mannschaftsmeldung im Spielbetrieb der Regionalliga ab der Saison 2005-2006 Pflicht.
Werbung
Zur Saison 2004-2005 haben wir den Bereich Werbegenehmigung komplett überarbeitet und verändert. Das System hat sich bewährt!
Obwohl keinerlei Änderungswünsche von den Vereinen an uns herangetragen wurden haben wir noch eine, bei der Erstellung des Systems, unbeachtete Regelungslücke bemerkt und das System ergänzt.
Sollte eine Seniorenmannschaft aus dem Pauschalsystem (Regional-, Verbands- oder Landesliga) keine Werbung tragen wird für die Werbegenehmigung der ersten Nachwuchsmannschaft dieses Vereines eine Pauschale von € 50,-- berechnet. Für alle weiteren Werbegenehmigungen der Nachwuchsmannschaften dieses Vereines werden lediglich € 10,-- Bearbeitungsgebühr berechnet. Sollte die Seniorenmannschaft dieses Vereines während der laufenden Wettkampfsaison eine Werbegenehmigung beantragen wird die ligenspezifische Pauschale berechnet. In diesem Fall wird die Pauschalzahlung für die erste Nachwuchsmannschaft (€ 50,--) abzüglich einer Bearbeitungsgebühr (€ 10,--) zurückerstattet.
Doppellizenzen
Zur Saison 2005-2006 wird eindeutig festgelegt, dass bei allen möglichen Doppellizenzen der Stammverein immer das Ersteinsatzrecht hat. Sollten also am gleichen Tag Stammverein und Doppellizenzverein ein Spiel bestreiten hat immer der Stammverein das Vorrecht wenn er dieses dem Doppellizenzverein zuvor schriftlich mitteilt.
Spielgemeinschaften Kleinschüler
Zunächst Versuchsweise wird im Kleinschülerbereich die Möglichkeit zur Bildung einer Spielgemeinschaft geschaffen. Spielgemeinschaften können grundsätzlich nur in der untersten Spielklasse (Bezirksliga) gebildet werden.