Der Schaft des Spielerstocks darf an der breiten Seite 3 cm und an der schmalen Seite 2,5 cm nicht überschreiten. Die Stockschaufel darf in der Weite nicht mehr als 7,5 cm und nicht weniger als 5 cm an irgendeiner Stelle aufweisen. Sämtliche Kanten der Stockschaufel sind abzuschrägen. Die Biegung der Stockschaufel muss darauf beschränkt sein, dass die Entfernung, die sich durch das Ziehen einer Geraden zwischen der Ferse und dem Ende des Stockes ergibt, am Punkt der maximalen Krümmung nicht größer als 1,5 cm ist.